Wildruhezonen auf dem Gemeindegebiet Pontresina

  • Die Wald- und Wildschutzzone dient dem Schutz und der Erhaltung von Flora und Fauna in den Wintermonaten.
  • Gestützt auf das kantonale Waldgesetz, das kantonale Jagdgesetz sowie das Baugesetz der Gemeinde Pontresina ist jeder Zutritt und jede Störung während der Zeit vom 20. Dezember bis 30. April verboten.
  • Innerhalb der Wildruhezonen dürfen ausschliesslich die auf der Karte gelb markierten Routen begangen werden. Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Bussen geahndet.

              Kartenausschnitte

 

Schafberg

 

 

 


Chalchagn / Rosegtal

 

 

 


Diavolezza

 

 

 


alle WRZ im Überblick

 

 

 


              Wildruhezonen im Kanton Graubünden