- Die Wald- und Wildschutzzone dient dem Schutz und der Erhaltung von Flora und Fauna in den Wintermonaten.
- Gestützt auf das kantonale Waldgesetz, das kantonale Jagdgesetz sowie das Baugesetz der Gemeinde Pontresina ist jeder Zutritt und jede Störung während der Zeit vom 20. Dezember bis 30. April verboten.
- Innerhalb der Wildruhezonen dürfen ausschliesslich die auf der Karte gelb markierten Routen begangen werden. Hunde sind an der Leine zu führen.
- Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Bussen geahndet.
Kartenausschnitte
Wildruhezonen im Kanton Graubünden
Präsident
Gian Carl Lutz
Via Mengiots 17
7504 Pontresina
Tel. 079 391 39 08
E-Mail: gclutz@bluewin.ch