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PostHeaderIcon Wildruhezonen auf Gemeindegebiet von Pontresina

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Die Wald- und Wildruhezone dient dem Schutz und der Erhaltung von Flora und Fauna in den Wintermonaten. Sie umfasst die in der Landeskarte 1:25'000 bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Pontresina

Gestützt auf das kantonale Waldgesetz, das kantonale Jagdgesetz, das Baugesetz der Gemeinde sowie der Verordnung über die Wald- und Wildruhezonen, ist jeder Zutritt und jede Störung wähend der Zeit vom 20. Dezember bis am 20. April verboten.

Markierte Wege und Routen dürfen begangen aber nicht verlassen werden, Hunde sind an der Leine zu führen.

Widerhandlung gegen diese Bestimmungen werden gestützt auf die Strafbestimmungen des Baugesetztes von der Gemeinde Pontresina bestraft.

Wildruhezonen im Kanton Graubünden
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Wildschutzgebiete im Kanton Graubünden
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Aktualisiert (Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 12:09 Uhr)